Finanzierung

Sozialdienst und Dolmetscher-Landeszentrale:

Die hauptamtliche Arbeit unseres Sozialdienstes für gehörlose Menschen und ein Teil der Auskunfts-, Beratungs- und Vermittlungstätigkeit unserer Dolmetschervermittlung erfolgen mit freundlicher Unterstützung von:

• Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig Holstein
• Landeshauptstadt Kiel
• Hansestadt Lübeck
• Stadt Neumünster
• Stadt Flensburg
• Kreis Pinneberg
• Kreis Dithmarschen
• Kreis Nordfriesland
• Kreis Plön

Die notwendigen Mittel zur Durchführung der Einsätzen von Dolmetscher*innen für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache müssen jedoch zu 100 Prozent durch Einzelfallabrechnung der Dolmetscherleistungen erwirtschaftet werden.


Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen gemäß § 20 h SGB V

Die Selbsthilfearbeit des Gehörlosen-Verbandes Schleswig-Holstein e.V. wurde von der „ARGE Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein“ aus Mitteln der Pauschalförderung mit Beträgen in folgender Höhe gefördert:

2021: 25.000 EUR
2022: 30.000 EUR
2023: 33.000 EUR

Die Veröffentlichung der Förderbeträge erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch der ARGE Selbsthilfeförderung (gemäß der Vorgaben zur Transparenz).

Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung!

Kontakt

Gehörlosen-Verband
Schleswig Holstein e. V.

Hasseer Str. 47
24113 Kiel

Kontakt: info(at)gv-sh.de

Spenden

Gehörlosen-Verband
Schleswig-Holstein e.V.

Kieler Volksbank eG
IBAN: DE66 2109 0007 0090 0694 04
BIC: GENODEF1KIL

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