Qualifikation

Dolmetscher*innen für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache

Dolmetscher*innen für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache übersetzen zwischen gesprochenem Deutsch und der Deutschen Gebärdensprache. Durch die Verdolmetschung sollen sprachliche und kulturelle Unterschiede zwischen hörenden und gehörlosen sowie hörbehinderte Menschen überbrückt werden, ohne dass inhaltlich etwas hinzugefügt oder weggelassen wird. Der Dolmetschprozess lässt sich grob durch drei zeitgleich ablaufenden Schritte beschreiben: 

  • Aufnahme der ausgangssprachlichen Mitteilung
  • Verarbeitung
  • Wiedergabe der Mitteilung in der Zielsprache

Die vom jeweiligen Sprecher*in getätigte Äußerungen muss dabei in der zielsprachigen Produktion so wieder gegeben werden, dass sie der Mitteilungsabsicht des Sprechers entspricht. Da Dolmetschen schwerpunktmäßig für den Augenblick bestimmt ist, muss die jeweilige Aussage im ersten Zugriff erfasst und umge- setzt werden. Eine nachträgliche Korrektur ist in der Regel nicht möglich. Die DolmetscherIn muss deshalb über ein umfassendes sprachliches, fachliches und kulturelles Wissen verfügen, welches in der jeweiligen Situation in Sekundenbruchteilen abzu- rufen ist, ohne dass hierbei Hilfsmittel zur Verfügung stehen.
Vor jedem Einsatz ist daher eine gründliche inhaltliche und terminologische (fachsprachliche) Vorbereitung unumgänglich

Wunsch- und Wahlrecht

Beim Dolmetschen von Deutsch und Deutscher Gebärdensprache geht es oft um wichtige und ganz persönliche Angelegenheiten. Gehörlose und hörbehinderte Menschen haben daher das Recht, Dolmetschende abzulehnen, die sie nicht gut verstehen oder zu denen sie kein Vertrauen haben.

Qualifikation

Nicht jeder, der etwas Gebärdensprache kann, ist Dolmetscher*in für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache. Für die anspruchsvolle Aufgabe des (Simultan-)dolmetschens benötigt man über die Sprachbeherrschung hinaus spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten. Daher gibt es heute Studiengänge im Fach „Gebärdensprachdolmetschen“ und die Möglichkeit, eine staatliche Prüfung abzulegen. Auch Berufserfahrung, die Zusammenarbeit mit anderen Dolmetscher*innen für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache und regelmäßige Weiterbildung sind wichtig:

a) Hochschulausbildung
Folgende Hochschulen bieten einen Studiengang „Gebärdensprachdolmetschen“ an:

b) staatliche Prüfung
Erfahrene Dolmetscher*innen für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache ohne entsprechenden Studienabschluss können eine Prüfung zum „Staatlich geprüften Gebärdensprachdolmetscher“ absolvieren bei:

c) Qualifizierungsmaßnahmen
Zur Vorbereitung auf die Staatliche Prüfung werden für bereits tätige Dolmetscher*innen für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache bzw. Personen mit sehr guten Gebärdensprachkenntnissen verschiedene berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen angeboten, z.B.:

Weiterführende Informationen und Links:

Kontakt

Gehörlosen-Verband
Schleswig Holstein e. V.

Hasseer Str. 47
24113 Kiel

Kontakt: info(at)gv-sh.de

Spenden

Gehörlosen-Verband
Schleswig-Holstein e.V.

Kieler Volksbank eG
IBAN: DE66 2109 0007 0090 0694 04
BIC: GENODEF1KIL

Ihre Spende für unsere Arbeit

Newsletter

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.