Das Bundesteilhabegesetz (=BTHG) ist ein umfassendes Gesetzpaket, das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Mit dem BTHG werden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung geschaffen. Das BTHG ist in 4 Stufen gegliedert und seit Januar 2020 (3. Stufe) kann man auch z.B. für den privaten Bereich Dolmetscher*innen für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache über die Eingliederungshilfe beantragen. Nachdem im November 2019 die taube Rechtsanwältin, Judith Hartmann, einen Vortrag darüber gemacht hat, gibt es in der Zwischenzeit neue Erkenntnisse und diesmal wird Thomas Worseck, aus Hamburg, den Vortrag halten. Wer dabei sein möchte, ist herzlich dazu eingeladen. Dennoch werden die Mitglieder von Mitgliedsvereinen des Gehörlosen-Verbandes in Schleswig-Holstein bevorzugt. Alle andere interessierte Menschen können sich in die Warteliste eintragen lassen. Wer kurzfristig nicht kommen kann, bitte rechtzeitig abmelden, damit andere eine Chance auf einen Platz haben. Vielen Dank und wir freuen uns auf Sie.
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