Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. veranstaltete am 18.05.2021 das 5. Austauschtreffen zum Thema "Notruf-App". Christina A. Benker war für den Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V. anwesend und gemeinsam mit den anderen Landesverbänden haben wir Feedback zum Testverfahren der NORA-App abgegeben. Es sind noch einige Kleinigkeiten, die verbessert müssen. Doch der Haupt-Knackpunkt war, dass die App nicht mit Videochat gekoppelt werden kann. Dies wurde von allen Landesverbänden klar kritisiert und daraufhin entbrannte eine Diskussion. Am Ende haben wir dann abgestimmt, dass der Deutsche Gehörlosen Bund e.V. - auf Empfehlung von Christina A. Benker, anwaltlichen Beistand einholt, damit unser Recht mit der Videotelefonie bei einer App, der durch den Bund mit 4,5 Millionen Euro finanziert, durchgesetzt wird. Denn es kann nicht sein, dass gehörlose Menschen außen vor stehen. Zum Schluss wurde auch erwähnt, dass beim nächsten Treffen in 4 Wochen die Software von "Emergeny Eye" vorgestellt wird, die eventuell in der 2. oder 3. Phase der Implementierung der App mit einfließen kann. Damit können gehörlose Menschen ein Videoanruf an die nächstmögliche Leitstelle wenden. Wir bleiben weiterhin am Ball.
AKTUELLES
Nach der letzten Arbeitsgruppensitzung für den Landesaktionplan 2022 am 31.04.2021 und 06.05.2021 folgte am 15.05.2021 das offizielle online Treffen bei Zoom mit Herr Küssner, der in der Gesamtkoordination UN-Behindertenrechtskonvention der Staatskanzlei der Landesregierung Schleswig-Holstein angestellt ist. Ihm haben wir unsere 11-seitige überarbeitete Aktionsplans übermittelt, die von Petra Jütting und Christina A. Benker angefertigt wurde. Viele Kritikpunkte wurde angesprochen und alle Punkte hat Herr Küssner aufgenommen und wird dieses an die Ministerien weitergeben. Denn die Landesregierung arbeitet an einem neuen Landesaktionsplan, bei dem der Abbau der Barrieren im Vordergrund steht. Bis Ende Mai können sich Vereine und Bürger:innen etc. ihre Vorschläge einbringen und im Jahr 2022 soll die offizielle Landesaktionsplan vorgestellt werden. In vielen Punkten sind die fünf Bereiche der UN-Behindertenrechtskonvention angesprochen worden (Gebärdensprache Art.2, Barrierefreiheit Art. 9, Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen Art. 21, Bildung Art.24 und Teilhabe an Kultur, Freizeit und Sport Art. 30). Es war ein gutes Gespräch und hat ein positives Gefühl hinterlassen. Nun sind wir auf die offizielle Präsentation gespannt.
Die Antidiskriminiserungsstelle bietet ein Service für gehörlose Menschen an - SQAT (Signing Question Answer Tool) Damit können gehörlose Menschen, die eine diskriminierende Erfahrung gemacht oder beobachtet haben, Kontakt mit der Antidiskriminierungsstelle aufnehmen und dort eine Anfrage oder Beschwerde einreichen. Das Anliegen kann in Gebärdensprache erfolgen und wird an den SQAT-Team weitergeleitet. Dort wird es in Schriftsprache übersetzt und an das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle geschickt. Die Antwort wird wiederum in Gebärdensprache übersetzt und der gehörlosen Person zugeschickt.
Erklärung in DGS
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Anfrage oder Beschwerde einreichen
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Nachdem wir Ende April 2021 über die Inhalte des Landesaktionsplan 2022 den Anfang gemacht haben, folgte gestern Abend, den 06.05.2021 ein Fortsetzungstreffen. Darin wurde weitere Bereiche des Landesaktionsplan diskutiert. In Kürze haben wir ein Gespräch mit der Gesamtkoordination UN-Behindertenrechtskonvention der Staatskanzlei der Landesregierung Schleswig-Holstein, wo wir auch die Kritikpunkte ansprechen werden, bei der gehörlose Menschen nicht berücksichtigt wurden. Es ist deutlich, dass die Ministerien in Schleswig-Holstein nur wenig oder gar keine Hintergrundinformationen von gehörlosen Menschen haben. Deshalb wurde gestern Abend auch ansgesprochen, dass der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V. vermehrt politisch arbeiten wird und die Mitgliedsvereine mitziehen, damit sie auf kommunaler Ebene auch stärker präsent sind.
Die AGFH Kiel e.V. organisierte am Freitag, den 30.04.2021 ein zweistündiger Online-Vortrag über die allgemeine Definition von Audismus. In dem ersten Teil haben die beide Referentinnen, Silvia Gegenfurtner und Melanie Loy die Definitionen und deren Auswirkungen in der Gehörlosen-Community erklärt, die man in drei Bereiche aufteilen kann: ideologischer, institutioneller und individueller Audismus die alle miteinander verwoben sind. Als negative Auswirkungen wurde u.a. Kommunikationsmangel in Familien, kaum Teilhabe in Gesellschaft, zu wenig Dolmetscher:innen, viele arbeitslose gehörlose Menschen, hörende Normen, Bildungsdefizite/Wissenslücken uvm. genannt. Daraus kristallisierte am Ende eine rege Diskussion von den Teilnehmer:innen, die souverän von der Moderatorin, Ilona Braschkat geführt wurde und alle sind auf den zweiten Teil gespannt, der in Kürze bekannt gegeben wird. Darin wird dann noch tiefer in die Thematik gegangen. Somit bleibt es sehr spannend und es empfiehlt sich für alle, sich einmal mit dem Thema zu befassen.
Seit dem 27.04.2021 hat die Projektgruppe von Sign2MINT ein MINT-Fachgebärdenlexikon veröffentlicht. Darin sind Fachgebärden zu folgenden Bereichen zu finden: Mathematik, Chemie, Geowissenschaft, Physik, Biologie und Medizin. Es empfiehlt sich da einmal reinzuschauen, denn bisher mussten viele Fachbegriffe mit der Hand alphabetisiert werden, jetzt gibt es endlich eine einheitliche Gebärde dafür. Das Projektteam erwähnte auch, dass das Lexikon nach und nach auf 5.000 Fachbegriffe aufgestockt wird. Schauen Sie einfach immer wieder mal rein.
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