Deutsche Gebärdensprache als Minderheitssprache
Warum ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als Minderheitensprache sinnvoll?
- Sprachliche und kulturelle Identität
Die DGS ist die Muttersprache Tauber Menschen – sie besitzt eine eigene
Grammatik, visuell-räumliche Struktur und wird kulturell gelebt. Sie ist daher weit
mehr als ein Kommunikationsmittel – sie ist ein Ausdruck von Zugehörigkeit und
Identität, die geschützt werden muss.
- Rechtliche Verpflichtungen auf nationaler und internationaler Ebene
Die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen (ECRML) erkennt die DGS bereits als nicht-territoriale Minderheitensprache an.
Schleswig-Holstein schützt aktuell bereits Sprachen wie Dänisch, Nordfriesisch, Niederdeutsch und Romanes – somit bestehen sehr gute Voraussetzungen für die Anerkennung der DGS als weitere Minderheitensprache im Land.
Welche Ziele stehen dahinter?
- Bildung & Frühförderung
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- DGS als Wahlpflichtfach an Regelschulen einführen
- DGS-Schwerpunkte an Förderzentren und inklusiven Schulen ausbauen
- Fachkräfte in Pädagogik und Betreuung mit DGS-Kompetenz qualifizieren
2. Öffentliche & kulturelle Sichtbarkeit
- DGS in Medien, Kultur- und Bildungsangeboten verankern
- Film, Theater und Veranstaltungen gezielt in DGS produzieren und anbieten
- Förderprogramme für Kunst und Kultur in DGS etablieren
3. Sensibilisierung & gesellschaftliche Aufklärung
- Landesweite Kampagnen zur Bedeutung der DGS und Tauber Kultur
- Schulische und berufliche Inklusion durch DGS-Kompetenz stärken
- Sichtbarkeit Tauber Menschen als Teil gesellschaftlicher Vielfalt erhöhen
Landespolitischer Kontext in Schleswig-Holstein
- Die Sprachenpolitik des Landes Schleswig-Holstein fördert ausdrücklich den Schutz und die Sichtbarkeit von Regional- und Minderheitensprachen – die DGS passt hier strukturell und gesellschaftlich gut hinein.
Fazit
Die Anerkennung der DGS als Minderheitensprache in Schleswig-Holstein ist ein logischer und notwendiger Schritt zur Stärkung von Teilhabe, sprachlicher Vielfalt und kultureller Gerechtigkeit – für eine Gesellschaft, in der Taube Menschen und ihre Sprache sichtbar, geschützt und geachtet werden. Darum setzt sich der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V. dafür ein.
Spenden
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Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V.
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Kontakt
Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V.
Hasseer Str. 47
24113 Kiel
Ansprechpartner
Mario Klein
Beauftragter für DGS als Minderheitssprache
E-Mail: