Deutsche Gebärdensprache als Minderheitssprache

Warum ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als Minderheitensprache sinnvoll?

  • Sprachliche und kulturelle Identität

Die DGS ist die Muttersprache Tauber Menschen – sie besitzt eine eigene
Grammatik, visuell-räumliche Struktur und wird kulturell gelebt. Sie ist daher weit
mehr als ein Kommunikationsmittel – sie ist ein Ausdruck von Zugehörigkeit und
Identität, die geschützt werden muss.

  • Rechtliche Verpflichtungen auf nationaler und internationaler Ebene

Die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen (ECRML) erkennt die DGS bereits als nicht-territoriale Minderheitensprache an. 

Schleswig-Holstein schützt aktuell bereits Sprachen wie Dänisch, Nordfriesisch, Niederdeutsch und Romanes – somit bestehen sehr gute Voraussetzungen für die Anerkennung der DGS als weitere Minderheitensprache im Land.


Welche Ziele stehen dahinter?

  1. Bildung & Frühförderung
    • DGS als Wahlpflichtfach an Regelschulen einführen
    • DGS-Schwerpunkte an Förderzentren und inklusiven Schulen ausbauen
    • Fachkräfte in Pädagogik und Betreuung mit DGS-Kompetenz qualifizieren

2. Öffentliche & kulturelle Sichtbarkeit

    • DGS in Medien, Kultur- und Bildungsangeboten verankern
    • Film, Theater und Veranstaltungen gezielt in DGS produzieren und anbieten
    • Förderprogramme für Kunst und Kultur in DGS etablieren

3. Sensibilisierung & gesellschaftliche Aufklärung

    • Landesweite Kampagnen zur Bedeutung der DGS und Tauber Kultur
    • Schulische und berufliche Inklusion durch DGS-Kompetenz stärken
    • Sichtbarkeit Tauber Menschen als Teil gesellschaftlicher Vielfalt erhöhen


Landespolitischer Kontext in Schleswig-Holstein

    • Die Sprachenpolitik des Landes Schleswig-Holstein fördert ausdrücklich den Schutz und die Sichtbarkeit von Regional- und Minderheitensprachen – die DGS passt hier strukturell und gesellschaftlich gut hinein.


Fazit

Die Anerkennung der DGS als Minderheitensprache in Schleswig-Holstein ist ein logischer und notwendiger Schritt zur Stärkung von Teilhabe, sprachlicher Vielfalt und kultureller Gerechtigkeit – für eine Gesellschaft, in der Taube Menschen und ihre Sprache sichtbar, geschützt und geachtet werden. Darum setzt sich der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V. dafür ein. 


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Beauftragter für DGS als Minderheitssprache
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