Finanzierung


Kostenübernahme für Dolmetschereinsätze

Die Deutsche Gebärdensprache wurde im Jahr 2002 durch das Behindertengleichstellungsgesetz gesetzlich anerkannt. Auch das Sozialgesetzbuch IX und das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz) bilden wichtige Rechtsgrundlagen für die Finanzierung von Dolmetscher*innen für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache. Mögliche weitere Kostenträger für einen Dolmetschereinsatz benennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.

An dieser Stelle ein herzliches Danke an diejenigen Stellen, die einen Großteil der Einsätze für Dolmetscher*innen für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache finanzieren und mit denen wir eng zusammenarbeiten:

  • Landesamt für Soziale Dienste, Integrationsamt
  • Landesbehörden, Kreise und kreisfreie Städte
  • Agenturen für Arbeit / Jobcenter
  • Polizei und Gerichte
  • Krankenkassen / Rentenversicherungsträger
  • Kirchen.

Finanzierung der Vermittlungszentrale
Für die Vermittlungstätigkeit unserer Dolmetschervermittlung erhalten wir eine anteilige finanzielle Förderung durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein.

Die finanzielle Förderung ist jedoch nicht kostendeckend. Um das Angebot unserer Dolmetschervermittlung aufrechterhalten und dem steigenden Bedarf anpassen zu können, sind wir auch auf die Unterstützung von Spendern und Sponsoren angewiesen.

Kontakt

Gehörlosen-Verband
Schleswig Holstein e. V.

Hasseer Str. 47
24113 Kiel

Kontakt: info(at)gv-sh.de

Spenden

Gehörlosen-Verband
Schleswig-Holstein e.V.

Kieler Volksbank eG
IBAN: DE66 2109 0007 0090 0694 04
BIC: GENODEF1KIL

Ihre Spende für unsere Arbeit

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