Wichtige Informationen für Helfer:innen
Wer wir sind
Sie haben beobachtet, dass nun in Schleswig-Holstein immer mehr Flüchtlinge ankommen. Es werden auch einige taube und hörbehinderte Flüchtlinge dabei sein, die unsere Unterstützung benötigen. Die taube und hörbehinderte Flüchtlinge werden vor großen Kommunikationsbarrieren stehen und hier greifen wir ein. In Zusammenarbeit mit diversen Koordinierungsstellen in Schleswig-Holstein werden wir vor Ort taube freiwillige Helfer:innen schicken, damit sie die taube und hörbehinderte Flüchtlinge mit richtigen und relevanten Informationen in Gebärdensprache vermitteln können. Wir haben freiwillige Helfer:innen, die hörend, schwerhörig oder gehörlos sind und verschiedenen Sprache beherrschen, wie z.B. die Internationale Gebärden, russische und ukrainische Gebärdensprache und auch in englischer, russischer und ukrainischer Laut- und Schriftsprache. Dadurch können wir eine bestmögliche Kommunikation gewährleisten. Auch arbeiten wir mit der deutschlandsweiten extra dafür eingerichtete Koordinierungsstelle des Deutschen Gehörlosen Bundes e.V. "Deaf Refugees Ukraine" zusammen.
Kontakt der Hauptkoordinatoren-Team: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Skype: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Instagram: https://www.instagram.com/gvsh.ev/ |
Aktuelle Informationen
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Mehr Informationen siehe: Website: Deaf Refugees Ukraine Instagram: Deaf Refugees Ukraine |
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Telegramm-Gruppe mit laufend aktualisierte Informationen in Deutscher, Ukrainischer und Russischer Gebärdensprache |
Externer Link klick hier |
Corona-Regeln
Viele Flüchtlinge sind mit dem Corona-Virus infiziert. Deshalb ist es sehr wichtig, sich selbst zu schützen. Am besten mit einer FFP2-Maske und mit Abstand. Wenn gehörlose oder hörbehinderte Flüchtlinge in einer Ankunftseinrichtung angekommen sind, werden sie getestet. In allen Unterkunftseinrichtungen gilt die 3G-Regel:
- Geimpft
- Genesen (3 Monate)
- Getestet (ein Testnachweis ist 24 Stunden gültig)
Wenn die Flüchtlinge keine FFP2-Maske haben, bitte beim Koordinatoren-Team Bescheid sagen, wir organisieren die Übergabe von FFP2-Masken. Siehe E-Mail Adresse oben im grauen Kasten.
Ich möchte auch dabei sein - was kann ich tun?
Wir sind um jede Unterstützung dankbar! Dazu gibt es verschiedenen Möglichkeiten, wie zum Beispiel:
- Lotsenfunktion (vor Ort)
- Dolmetscherfunktion (dafür muss man keine Ausbildung haben)
- Sach- oder Geldspenden
- Anbieten von Unterkunftsmöglichkeiten (nur nach besonderen Umständen)
Jede:r kann mitmachen, egal ob hörend, hörbehindert oder gehörlos. Bei Interesse, füll bitte folgendes Formular aus. Wir nehmen dann direkt Kontakt mir dir auf.
Hier ausfüllen: Google Forms
Welche Informationen soll ich den gehörlosen Flüchtlinge geben?
In Deutschland gibt es momentan einige Erleichterungen für Flüchtlinge.
Telefonie- und Internettarife
Die Telefondienstanbieter Deutsche Telekom, Vodafone, O2 (Telefonica) sowie deren Partnermarken (Congstar, Aldi Talk, Penny Mobil, ja!mobil) bietet bis Ende Juni 2022 kostenlose Telefonate, SMS und MMS aus dem deutschen Festnetz und Mobilfunknetz in die Ukraine an und auch innerhalb Deutschlands. Wer eine SIM-Karte benötigt, kann gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
Kostenlose Bus und Bahnfahrten
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Fernzüge (IC, EC und ICE) und Nahverkehrszüge (z.B. RB, RE) der Deutschen Bahn und öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Städten z.B. NOK, S-Bahn. In anderen Nachbarnländern gibt es auch FlixTrain, ÖBB oder Thalys International.
Mit den oben genannten Zügen brauchen die Ukraine-Flüchtlinge, die seit dem 3. März 2022 aus Polen, Tschechnien und Österreich nach Deutschland einreisen keine Fahrkarte. Die Deutsche Bahn erleichtert auch die Weiterreise mit dem kostenlosen Ticket "helpukraine", die man überall in den DB-Reisezentren und DB-Agenturen erhalten kann. Die Fahrkarte gilt auch für Fahrten im Fern- und Nahverkehr.
Auch dürfen die Ukraine-Flüchtlinge alle Bussen und Bahnen kostenlos nutzen, wenn sie einen gültigen Ausweisdokument oder ein 0-Euro-Ticket der Deutschen Bahn haben.
Mehr Infos siehe: https://www.bahn.de/info/helpukraine
Unterkunft und Registrierung
Wenn die Flüchtlinge bei Freunde oder Verwandten übernachten, brauchen sie 90 Tage (ab dem Erstaufenthalt) nicht zu registrieren. Danach müssen sie einen biometrischen Reisepass oder mit Schengen-Visum haben, damit sie legal in Deutschland aufhalten dürfen.
Brauchen die Flüchtlinge eine Unterkunft oder Versorgung, wendet euch bitte an die Erstaufnahmeeinrichtungen oder Ankunftszentren in Eurer Stadt oder Kreis. Dort müssen sich die Flüchtlinge registrieren und bekommen dann eine Erstversorgung, Hygieneartikel und drei Mahlzeiten am Tag. Danach bekommen sie Informationen, wie das Verfahren abläuft, um einen Aufenthaltstitel gewährt zu bekommen.
Die Flüchtlinge können auch bei Privatpersonen übernachten. Man kann eine Anfrage stellen und die Website ist auch in englischer, ukrainischer und russischer Sprache verfügbar. https://www.unterkunft-ukraine.de/request
Hinweis: Die Flüchtlinge sollen sich bitte nicht zu schnell registrieren lassen! Es lohnt sich, erst einmal Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir suchen dann gemeinsam nach einer passenden Lösung, die tauben Flüchtlinge zugute kommen! Sobald sich ein Flüchtling in einer Stadt registriert ist, ist es momentan sehr schwierig in einer andere Stadt zu wechseln.
Hier Video einfügen
Weiterreise nach Schweden
In Kiel kann eine Weiterreise nach Schweden mit der Stena Line gemacht werden. Dazu müssen die Helfer:innen selbst eine kurze Mail an die Hauptkoordinatoren-Team (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) schreiben und folgende Fragen beantworten:
- Haben die Flüchtlinge einen gültigen Reisepass?
- Vor- und Nachnamen aller Flüchtlinge
- Wann wollen sie nach Schweden reisen?
- Wenn mit dem Auto: Bitte die Länge und Breite des Autos nennen
- Kennzeichen des Autos
- Name vom Fahrer:in (max. 2 Personen)
Weitere Informationen
FAQ I Wissenswertes für Geflüchtete aus der Ukraine (Stand: 21.03.2022)
von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration