Vortrag: Dolmetschen im privaten Bereich nach dem BTHG ab 2020 möglich

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), ist ein in der zweiten von vier Reformstufen in Kraft getretenes Bundesgesetz, mit dem der Gesetzgeber sich das Ziel gesetzt hatte, auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eine zeitgemäßere Gestaltung mit besserer Nutzerorientierung und Zugänglichkeit sowie eine höhere Effizienz der deutschen Eingliederungshilfe zu erreichen. Bisher konnte gehörlose Menschen und hörbehinderte Menschen keine*n Dolmetscher*in für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache für den privaten Bereich nutzen, da die Einkommens- und Vermögensgrenze sehr gering ist und die Eingliederungshilfe die Kosten nicht übernimmt. Jetzt soll es ab 2020 bessere Möglichkeiten geben, dass auch im privaten Bereich die Dolmetscherkosten übergenommen werden. Dies und vieles mehr wird beim Vortrag am 29.11.2019 im Kieler Gehörlosen-Zentrum um 16:00 Uhr erklärt. 

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