In Schleswig-Holstein wird das Blindengeld wieder ab 2026 erhöht. Die letzte Erhöhung fand bereits in diesem Jahr statt und Taube Menschen erhalten weiterhin keinen eigenen Nachteilsausgleich. Diese Ungleichbehandlung ist kein Versehen, sondern Ausdruck einer politischen Entscheidung. Trotz vergleichbarer dauerhafter Sinnesbehinderungen erkennt die Landesregierung die Lebensrealität Tauber Menschen weiterhin nicht an und schließt sie vollständig vom Nachteilsausgleich aus.

Das häufig angeführte Argument, dass die Regierung kein Geld habe, zählt nicht mehr. Die wiederholten Erhöhungen des Blindengeldes zeigen, dass finanzielle Spielräume vorhanden sind. Umso deutlicher stellt sich die Frage, warum Taube Menschen weiterhin ausgeschlossen bleiben. Andere Bundesländer haben längst bewiesen, dass ein Gehörlosengeld möglich ist. 

Der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf, diese Ungleichbehandlung zu beenden und einen eigenständigen Nachteilsausgleich für Taube Menschen einzuführen, denn Gleichstellung muss für alle Menschen mit Sinnesbehinderungen gelten!

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