Informationen für taube Lübecker:innen für die Impfung gegen COVID-19

In Lübeck laufen bereits gemeinsame Gruppenimpfungen gegen COVID-19 im Lübecker Impfzentrum mit Dolmetscher:innen für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache und jetzt gibt es eine Änderung des Vorgehens. Wenn Sie sich in Lübeck impfen lassen möchten und unter 60 Jahre alt sind, müssen Sie nun einen Nachweis für die Impfberechtigung einholen. Diese erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt. Darin wird die Gehörlosigkeit bzw. weitere Krankheiten wie z.B. Diabetes, Lungenkrankheit o.ä. hat, bescheinigt. Damit sind Sie dann berechtigt, eine Impfung zu erhalten. Wenn Sie über 60 Jahre alt sind, können Sie sich weiterhin bei uns für eine Impfung anmelden und ein Nachweis ist nicht notwendig. Anmeldungen gehen dann bitte an die Mailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Faxnummer: 0451 - 58548345. Sobald Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie weitere Informationen und Unterlagen zu. Ihre Daten werden vertraulich und nach dem EU-DSGVO behandelt.

Nächste freie Impftermine für gehörlose und hörbehinderte Menschen: 28.05., 04.06., 11.06. und 18.06. um 17:00 Uhr im Lübecker Impfzentrum. Anmeldung erforderlich!!!! Die Zweitimpfung erfolgt automatisch genau 5 Wochen nach der ersten Impfung. 

 Erklärung in DGS
 Externer Link

Kontakt

Gehörlosen-Verband
Schleswig Holstein e. V.

Hasseer Str. 47
24113 Kiel

Kontakt: info(at)gv-sh.de

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Gehörlosen-Verband
Schleswig-Holstein e.V.

Kieler Volksbank eG
IBAN: DE66 2109 0007 0090 0694 04
BIC: GENODEF1KIL

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