Corona-Informationen: Ausnahmen von der Maskenpflicht

In den Ersatzverkündigung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 16.04.2021 steht nicht klar, ob gehörlose Menschen während der Kommunikation mit dem Gegenüber die Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen darf oder nicht. Deshalb hat die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung des schleswig-holsteinischen Landtag einen Hinweis für Menschen mit Hörschädigungen verfasst. Man kann diesen Hinweis ausdrucken lassen, bei sich tragen und nach Aufforderung vorzeigen.

 Hinweis zum ausdrucken
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