Seit Anfang dieses Jahres haben die Impfungen gegen das Coronavirus in Schleswig-Holstein begonnen und jetzt gibt es eine positive Meldung von der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Diese gibt bekannt, dass sie die Kosten für Dolmetscher:innen für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache, gemäß der Coronavirusimpfverordnung (CoronaImpfV) übernehmen. Die Terminbuchung erfolgt dann über das Portal www.impfen-sh.de oder über die Impftermin-Hotline 0800 / 455 655 0. Wenn Sie einen festen Impftermin erhalten haben, können Sie sich dann an die Dolmetscher-Vermittlungszentrale des Gehörlosen-Verbandes Schleswig-Holstein e.V. wenden. Die Mitarbeiterinnen werden sich dann um eine:n Dolmetscher:in kümmern. Sie können auch Ihre:n Stamm-Dolmetscher:in anschreiben und sie um einen Einsatz bitten. Außerdem können Sie auch selbst um einen Impf-Termin kümmern, dann wird die Dolmetscher-Vermittlungszentrale versuchen eine:n Dolmetscher:in für Sie bereitzustellen.
Hier noch einmal der Ablauf:
- Wenn Sie einen Impftermin vereinbaren möchten, können Sie entscheiden, ob Sie die die Impf-Terminvereinbarung selbst übernehmen oder die Dolmetscher-Vermittlungszentrale für Sie einen Termin vereinbaren soll.
- a) Wenn Sie den Termin selbst gebucht haben, können Sie dann bei der Dolmetscher-Vermittlungszentrale oder bei Ihrem:r Dolmetscher:in Bescheid sagen. Sie werden versuchen eine:n Dolmetscher:in für Sie zu buchen.
b) Wenn die Dolmetscher-Vermittlungszentrale für Sie einen Termin vereinbart hat, erhalten Sie Rückmeldung, wann der Impftermin stattfindet. Ein:e Dolmetscher:in wird vor dem Impfzentrum auf Sie warten. - Die Abrechnung übernimmt der/die Dolmetscher:in oder die Vermittlungszentrale selbst.
Wenn die Dolmetscher-Vermittlungszentrale die Terminvereinbarung für Sie übernehmen soll, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Attest vom Arzt, dass Sie impfberechtigt sind oder
- Schreiben vom Ministerium
- Geburtsdatum
- Mailadresse oder Faxnummer
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Kostenübernahme
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