Bericht über den Online-Vortrag: Besondere Aspekte des BTHG zur Situation von tauben Menschen

Am 27.11.2020 veranstaltete der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V. ein Online-Vortrag mit Thomas Worseck vom Gehörlosenverband Hamburg e.V.. Er informierte uns, über die besondere Aspekte des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) von tauben Menschen. Mit diesem Gesetz können taube Menschen einen Antrag beim Träger für die Eingliederungshilfe stellen, damit eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Der Vortrag war gut besucht und am Ende gab es, von Menschen aller Altersklassen, eine rege Diskussion. Dabei wurde auch deutlich, dass viele Behörden/Ämter noch nicht entsprechend geschult sind und sich mit dem Antragsverfahren auskennen, so dass einige falsche Formulare an tauben Menschen verschicken. Daher ist eine Zusammenarbeit mit dem Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V. zu empfehlen, damit der Antrag erfolgreich durchgesetzt werden kann. Bisher gibt es kaum Erfahrungswerte, wie gut der Antrag umgesetzt wird. In Kiel läuft es schon relativ gut, in den anderen Landkreisen und kreisfreien Städten hapert es noch. Es war ein interessanter Vortrag.

Kontakt

Gehörlosen-Verband
Schleswig Holstein e. V.

Hasseer Str. 47
24113 Kiel

Kontakt: info(at)gv-sh.de

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