Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat das Beherbergungsverbot für Touristen aus Corona-Hotspots gekippt. Das Gericht stufte die Regelung als rechtswidrig ein, weil es ein Verstoß gegen Recht auf Gleichbehandlung ist. Deshalb können Touristen auch ohne einen negativen Corona-Test Urlaub in Schleswig-Holstein machen. Die Geschäftsführerin, Cortina Bittner, erklärt die neue Regelung in einem Video.
Kein Beherbergungsverbot mehr
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DGS-Video
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