Am 29.06.2020 ist eine überarbeitete Landesverordnung mit zahlreichen Lockerungen in verschiedenen Bereiche in Kraft getreten, in anderen bleiben die bisherigen Maßnahmen bestehen. Im Folgenden geben wir einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht. Die Geschäftsführerin, Cortina Bittner, hat die Informationen zur aktuellen Landesverordnung in Deutsche Gebärdensprache zusammengefasst. Alle weitere Informationen finden Sie unten.
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