Aktuelle Lockerung der Landesregierung SH und Info zur Mund-Nasen-Bedeckung

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat am 08.06.2020 neue aktuelle Lockerungen gemacht, die Cortina Bittner, Geschäftsführerin des Gehörlosen-Verbandes Schleswig-Holstein e.V. in einem Video in Deutscher Gebärdensprache erklärt. Die schriftliche Version der Lockerungen finden Sie auch in dem Link unten. Darüber hinaus gibt es einen Hinweis vom Sozialministerium in Schleswig-Holstein zum Thema Mund-Nasen-Bedeckung für Gehörlose und Schwerhörige. Im zweiten Video erklärt Cortina Bittner das neue Verfahren der Glaubhaftmachung, dass gehörlose Menschen bei der Kommunikation von der Maskenpflicht befreit sind. Dazu wird ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk "RF" oder "GL" benötigt. Sie können das Blatt ausdrucken und es bei Bedarf vorzeigen, falls Ihnen jemand verbieten möchte, die Maske bei der Kommunikation abzunehmen. Auch ein durchsichtiges Gesichts-Visier ist als Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend.

 Neue Lockerungen (DGS-Version)
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 Neue Lockerung (schriftliche Version)
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 Verordnung der Landesregierung SH (schriftliche Version)
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 Mund-Nasen-Bedeckung (DGS-Version)
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 Schreiben vom Sozialministerium
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