Das Bundesteilhabegesetz (=BTHG) ist ein umfassendes Gesetzpaket, das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Mit dem BTHG werden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung geschaffen. Das BTHG ist in 4 Stufen gegliedert und seit Januar 2020 kann man auch z.B. für den privaten Bereich Dolmetscher*innen für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache über die Eingliederungshilfe beantragen. Doch die Erfahrungswerte stehen noch aus. Hier haben wir eine Sammlung der Informationen über das BTHG zusammengestellt: 

 Erklärung von Thomas Worsek in DGS
 Externer Link

 Interview zum Nachlesen mit Judith Hartmann, taube Rechtsanwältin
 Externer Link

 Einkommen und Vermögen
 Externer Link

Kontakt

Gehörlosen-Verband
Schleswig Holstein e. V.

Hasseer Str. 47
24113 Kiel

Kontakt: info(at)gv-sh.de

Spenden

Gehörlosen-Verband
Schleswig-Holstein e.V.

Kieler Volksbank eG
IBAN: DE66 2109 0007 0090 0694 04
BIC: GENODEF1KIL

Ihre Spende für unsere Arbeit

Newsletter

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.